Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit für Sie als Arbeitnehmer, Ihre Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken. Dabei bieten viele Unternehmen nicht nur eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand, sondern auch Schutz für Hinterbliebene im Falle des Todes oder für den Fall von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Für Sie als Arbeitnehmer ist die bAV eine wertvolle Ergänzung! Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber eine bAV bezuschusst und wie hoch Ihre Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sein kann.
Aus Sicht des Arbeitgebers ist die Wahl des richtigen Durchführungsweges enorm wichtig. Ob Direktversicherung, Pensionskasse oder andere Modelle - wir helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihre Belegschaft zu finden. Hierbei spielt auch die Haftung eine wichtige Rolle. Bei der Erstellung einer Versorgungsordnung unterstützen wir Sie und sorgen damit für Klarheit und Sicherheit.
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH und suchen nach einer passenden Altersvorsorge, die Ihnen heute einen maximalen Steuervorteil bietet? Auch hier finden wir die passende Lösung.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer auf einen Blick
Stärkung der eigenen Altersvorsorge
mit einer lebenslang garantierten Rente oder alternativ als einmalige Kapitalauszahlung
Absicherung der Familie
durch Hinterbliebenenschutz und Absicherung der Arbeitskraft (BU)
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile
Durch die bAV sparen Sie Steuern und Sozialabgaben
Versteuerung der Rente
erst bei Rentenauszahlung, was oft steuerliche Vorteile bringt
Weiterführung bei einem Arbeitgeberwechsel möglich
Sie können die bAV zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen
Pfändungssicher
Über die bAV gebildetes Kapital ist bei Arbeitslosigkeit geschützt
Es gibt fünf Durchführungswege für die bAV
1. Direktversicherung
Hierbei schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf Ihr Leben ab. Diese kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden. Im Falle des Todes oder der Invalidität wird die Versicherung an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
2. Pensionskasse
Ähnlich wie bei der Direktversicherung, jedoch ist die Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Ihnen einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt. Auch hier können Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversicherung integriert werden.
3. Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine unabhängige und vom Unternehmen getrennte Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen bietet. Diese werden in der Regel durch Pensionspläne geregelt und als lebenslange Renten gezahlt.
4. Pensionszusage
Bei der Pensionszusage verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu gewähren, wenn Sie in Rente gehen, berufsunfähig werden oder versterben. Die Rückdeckungsversicherung sichert das Risiko ab, das Ihr Arbeitgeber eingeht.
5. Unterstützungskasse
Diese Versorgungseinrichtung eignet sich besonders für Fach- und Führungskräfte sowie Gesellschafter-Geschäftsführer. Sie bietet umfangreiche Absicherungsmöglichkeiten und kann auch große Versorgungslücken schließen.
Wie wird die bAV finanziert?
Die Beiträge zur bAV können auf verschiedene Weise finanziert werden:
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge
In diesem Fall trägt Ihr Arbeitgeber die vollen Kosten der bAV.
Der Arbeitnehmer leistet Beiträge durch Entgeltumwandlung
Sie entscheiden sich, einen Teil Ihres Bruttogehalts in die bAV umzuwandeln und damit für Ihre Altersvorsorge zu sparen.
Gemeinsame Finanzierung
Eine Kombination aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen ist ebenfalls möglich, sodass Sie gemeinsam für Ihre Zukunft sparen.
Was können wir für Sie tun?
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und erfahren Sie mehr über die betrieblichen Altersvorsorgeoptionen, die Ihr Arbeitgeber bietet. Lassen Sie sich beraten, welche Vorteile Sie durch die bAV und andere betriebliche Benefits erhalten können.
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